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Steuern
Grundsteuerveranlagung 2025 - Hinweis zum Abbuchungstermin 15.02.2025
Nach Versand der Jahresbescheide 2025 mit der Veranlagung der neuen Grundsteuermessbeträge für das Jahr 2025, die nach der Neubewertung der Grundstücke auf Grund der Grundsteuerreform erfolgten, sind zahlreiche Widersprüche gegen die Veranlagungsbescheide sowie Hinweisschreiben von Zahlungspflichtigen bei der Gemeindeverwaltung (Steueramt) eingegangen. In den Schreiben wird die Festsetzung des neuen Grundsteuermessbetrages für das Jahr 2025 beanstandet. Es wird überwiegend auf eine fehlerhafte und erhöhte Festsetzung des neuen Messbetrages durch das Finanzamt und auf dort eingelegte Einsprüche und laufende Prüfungen der erfolgten Messbetragsfestsetzungen verwiesen. Bei begründeten Beanstandungen der veranlagten Messbeträge erfolgt deshalb seitens des Steueramtes eine Überprüfung der Grundsteuerbescheide und ggf. zunächst eine anteilige Aussetzung (Teilreduzierung) der ersten im Bescheid festgesetzten Grundsteuer-Rate zum 15.02.2025.
Durch die Bearbeitung der Widersprüche und Hinweisschreiben ist jedoch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen im Steueramt zu verzeichnen, auf Grund dessen eine vollständige Bearbeitung der vorliegenden Schreiben bis zum Abbuchungstermin 15.02.2025 nicht möglich sein wird. Deshalb erfolgt eine Verschiebung des Abbuchungstermins der ersten Quartalfälligkeit zum 15.02. auf einen neuen Abbuchungstermin 28.02.2025. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle begründeten Teil-Aussetzungen auf Grund überhöhter Messbeträge erfasst werden können, um die Abbuchung einer überhöhten ersten Grundsteuer-Rate zu vermeiden.