Abfall: Sperrmüll


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Büttelborn

Termine Sperrmül-Abfuhr: (0800) 5895054
Die Termine und Abfuhr werden nicht durch die Gemeinde Büttelborn sondern durch die Firma SUED GmbH, Gernsheim abgewickelt !!!

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende