Ortsgerichte

  • Leistungsbeschreibung

    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

    In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

    Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

    Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

    • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
    • Sicherung von Nachlässen;
    • Aufstellung von Nachlassinventaren;
    • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
    • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
    • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

  • Bemerkungen


An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Büttelborn

Ortsgerichte in den Ortsteilen:


Ortsgericht Büttelborn

Vorsitzender - Uli Leder
Schöffe (Stellvertreter) - Robert Hölzel
Schöffe -Heide Godermeier
Schöffe - Rainer Thomin
Schöffe - Manfred Butter


Ortsgericht Klein-Gerau

Vorsitzender - Ulrich Fronek
Schöffin (Stellvertreterin) -N. N.
Schöffe - Walter Stübiger
Schöffe - Gerd Reinheimer
Schöffe - Otto Ott


Ortsgericht Worfelden

Vorsitzende - Heike Schön
Schöffe (Stellvertreter) - Kurt Rothenburger
Schöffe - Gustav Walter
Schöffe - Gerhard Hoffmann
Schöffe - Dieter Schulmeyer


Termine mit den Ortsgerichten bitte nach vorheriger Vereinbarung!

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende