Straßenbeleuchtung: Störung melden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

Tipp:

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Büttelborn

Direkter Link zur Störungsmeldung für Straßenbeleuchtungen bei der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG):

Störungsmeldung ÜWG - Straßenlampen 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende