Foto: Rathaus von vorne mit Eingang und Fahnen

Gemeindeorgane

Die Aufgabenstellungen der Organe sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) konkretisiert.

Gemeindeorgane

Grundsätzliches

Das Kommunalwahlergebnis legt die Zusammensetzung der politischen Gremien fest. 

Das Hessische Kommunalverfassungsrecht ist nach dem dualistischen Strukturprinzip gestaltet. Die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist oberstes Organ, der Gemeindevorstand ist Verwaltungsbehörde.

In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind die Aufgabenstellungen der Organe konkretisiert. 


  • Gemeindevertretung

    Die Gemeindevertretung ist oberstes Gemeindeorgan. 

    Die Gemeindevertretung besteht aus 31 Gemeindevertreterinnen und -vertretern. Die Gemeindevertretung trifft alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Aktuell wird die Gemeindevertretung durch ein 4-Parteien-System aus SPD, CDU, GLB und DIE LINKE gebildet.

    Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Sitzungen der Gemeindevertretung und vertritt die Gemeindevertretung in ihren Angelegenheiten nach außen. Er vertritt sie in den von ihr betriebenen oder gegen sie gerichteten Verfahren, wenn die Gemeindevertretung nicht aus ihrer Mitte einen oder mehrere Beauftragte bestellt. 


    Zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung sind Ausschüsse zu bilden. 

  • Ausschüsse

    Die Ausschüsse werden von der Gemeindevertretung gebildet und unterstützen dieses Gremium durch die fachlich vertiefte Beratung und Bearbeitung von Themen. Die Hauptsatzung der Gemeinde Büttelborn regelt u.a. welche Ausschüsse zu bilden sind. Laut Hauptsatzung der Gemeinde Büttelborn sind zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung folgende Ausschüsse zu bilden: 

    • Haupt- und Finanzausschuß 
    • Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss 
    •  Sport-, Kultur- und Sozialausschuß 
    • Ausschuß für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Forsten 
  • Gemeindevorstand

    Der Gemeindevorstand steht an der Spitze einer Gemeinde. Er ist für die laufende Verwaltung zuständig. Er ist kollegial zu gestalten. 

    Der Gemeindevorstand setzt sich in der Legislaturperiode 2021 - 2026 aus dem Bürgermeister, der Ersten Beigeordneten und weiteren 4 Fraktionsvertretern paritätisch zusammen.

    Die Aufgabe des  Gemeindevorstands ist es, die Geschäfte der Verwaltung abzuwickeln. Die Erste Beigeordnete ist gleichzeitig offizielle Vertreterin des Bürgermeisters. Sie wird in der Regel nur tätig, wenn der Bürgermeister verhindert ist. Die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn die Erste Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Gemeindevorstand selbst. Das Gremium tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

    Nach einer Kommunalwahl werden die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstands für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dabei bleibt der Gemeindevorstand jeweils solange im Amt, bis der neue Gemeindevorstand eingeführt, ernannt und vereidigt wurde.

    Als Verwaltungs- und "ausführendes" Organ erledigt der Gemeindevorstand die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Gemeindeverwaltung mit ihren Fachbereichen unterstützt.

    Der Gemeindevorstand ist für die laufende Verwaltung zuständig. Die Gemeindeverwaltung erledigen die Aufgaben im Auftrag des Gemeindevorstands. Dem Gemeindevorstand steht der Bürgermeister vor. Die Erste Beigeordnete ist Stellvertreterin des Bürgermeisters.

    Mit Ausnahme des Bürgermeisters werden alle Mitglieder des Gemeindevorstands von der Mitgliedern der Gemeindevertretung gewählt.

    Der Gemeindevorstand nimmt an den Sitzungen der Gemeindevertretung teil. In den Sitzungen der Ausschüsse wird der Gemeindevorstand in der Regel durch den Bürgermeister - als Sprecher des Gemeindevorstands vertreten.

  • Ältestenrat

    Der Ältestenrat unterstützt die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei der Führung der Geschäfte. Die oder der Vorsitzende soll eine Verständigung zwischen den Fraktionen über die Angelegenheiten des Geschäftsganges der Gemeindevertretung herbeiführen.

    Vorsitzende/r des Ältestenrates ist der/die Vorsitzende der Gemeindevertretung; im Verhinderungsfalle einer seiner/ihrer Stellvertreter/innen.

    Der Ältestenrat besteht aus dem/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, seinen/ihren Stellvertreter/innen und einem Mitglied jeder Fraktion. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes können an den Sitzungen teilnehmen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. 

Keine Mitarbeitende gefunden.

Gemeindevorstand Legislaturperiode 2021 - 2026

Gemeindevorstand Dezember 2023

v.l.n.r.: Kurt Sauerborn (CDU), Erste Beigeordnete Ute Kroiß (GLB), Gabriele Haßler (SPD), Heinz Sandner (CDU), Thilo Wendel (SPD), Bürgermeister Marcus Merkel (SPD)