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Ortsgerichte & Schiedsämter
Ortsgerichte & Schiedsämter
Ortsgerichte
Ortsgerichte dürfen keine Schätzungen zur Einreichung bei Finanzämtern mehr vornehmen
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts; Berücksichtigung von Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
Der Bundesfinanzhof hält in seinem Urteil vom 5. Dezember 2019 II R 9/18 in Anknüpfung an sein Urteil vom 11. September 2013 II R 61/11, BStBl II 2014, 363, und gegen die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 19. Februar 2014, BStBl I, 808, an seiner Auffassung fest, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG durch Vorlage eines Gutachtens, nur durch ein Gutachten erbracht werden kann, das der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt hat.
Das BFH-Urteil vom 5. Dezember 2019 II R 9/18 ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Die Finanzverwaltung hält weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachter-ausschusses oder eines Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken verfügt, erbringen kann (siehe u. a. R B 198 Absatz 3 Satz 1 ErbStR 2019). Dies sind Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.
(Hessisches Ministerium der Finanzen S 3229 A- 002- II 6a)
Büttelborn
Vorsitzender - Uli Leder
Schöffe (Stellvertreter) - Robert Hölzel
Schöffin - Heide Godermeier
Schöffe - Rainer Thomin
Schöffe - Manfred ButterOrtsgericht nicht besetzt
Das Ortsgericht für den Ortsteil Büttelborn ist im Zeitraum von Mittwoch, 02. Oktober 2024 bis Freitag, 18. Oktober 2024 nicht besetzt.
Ab Montag, 21. Oktober 2024 steht Ihnen das Ortsgericht Büttelborn wieder für Terminvereinbarungen zur Verfügung.Klein-Gerau
Vorsitzender - Ulrich Fronek
Schöffe (Stellvertreter) - Georg Essinger
Schöffe - Dieter Arnold
Schöffe - Gerd Reinheimer
Schöffin - Britta Klappich-NowakWorfelden
Vorsitzende - Heike Schön
Schöffe (Stellvertreter) - Kurt Rothenburger
Schöffe - Heinz Josef Sandner
Schöffe - Tobias Imhof
Schöffe - Dieter Schulmeyer
Schiedsämter
Büttelborn
Klein-Gerau
Worfelden
Schiedsmann - Andreas Klippel
Pfarrgasse 12, 64572 Büttelborn
Stellvertreter - Hans Jürgen Bausch
Die Zuständigkeit der einzelnen Ortsgerichte und Schiedsämter erstreckt sich auf den jeweiligen Ortsteil (Hauptwohnsitz, bzw. Lage des Grundstücks)
Termine mit den drei Ortsgerichten und Schiedsämtern bitte nur nach vorheriger Vereinbarung!
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