Bild Wanderratte

Ratten 


Informationen für Bürger:innen

Ratten

Die Besucher aus dem Untergrund Rattenprävention für Privathaushalte

Informationen zum Umgang, Bekämpfung und Vermeidung von Rattenbefall

Einige Fakten

Überall, wo der Mensch ihnen Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet, siedeln seit alters her diese vermehrungsfreudigen Nagetiere. Die Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten und ein großes Angebot an Nahrungsmittelresten, wie sie für die Städte charakteristisch sind, lassen die Rattenpopulationen hier beste Lebensbedingungen finden.

In Deutschland sind nur zwei Rattenarten heimisch geworden: die Wanderratte und die bereits selten gewordene Hausratte.

Rattenbekämpfung gilt immer den Wanderratten!

Wanderratten sind äußert anpassungsfähige Tiere mit einem sehr gut ausgeprägten Geruchs- und Hörsinn. Sie eben in einer Population von bis zu 100 Tieren und können in sehr unterschiedlichen Lebensräumen existieren, dazu gehören das Kanalnetz (daher auch der Begriff „Kanalratte“) oder auch bewohnte Gegenden. Im Freiland graben sie weitverzweigte Baue, besiedeln aber auch gern Keller, Vorratsräume, verwilderte Gärten, Mülllagerplätze, die Kanalisation oder Abwasserrohre.

Die hauptsächlich in den Abend- und Morgenstunden aktiven Tiere können klettern, schwimmen und tauchen. Aktivitäten am Tage sind Hinweise auf eine starke Population.

Wanderratten sind Allesfresser, sie bevorzugen jedoch pflanzliche Nahrung (insbesondere Getreide und Getreideprodukte), fresse aber auch kleinere Tiere und menschliche Abfälle.

Um die Ansiedlung einer Rattenpopulation von vorn herein zu vermeiden, sind Nahrungsangebote und geeignete Nistmöglichkeiten gar nicht erst anzubieten!

Wanderratten erhalten Nahrung z. B.

  • infolge unsachgemäßer Kompostierung,
  • über gelbe Säcke, in denen sich mit Speiseresten behaftete Verpackungen befinden, wenn diese an von Ratten zugänglichen Stellen gelagert werden,
  • wenn Speisereste über die Toilette oder mit dem Abwasser in die Kanalisation entsorgt werden,
  • wenn Lebens- oder Futtermittel in nicht ausreichend verschlossenen Behältern und an für Ratten zugängliche Stellen gelagert werden,
  • auf Grundstücken, auf denen Hühner, Gänse, Kaninchen etc. gehalten werden, wenn dort aufgrund übermäßiger Fütterung Futterreste verblieben sind.

 Möglichkeiten zum Unterschlupf bzw. Nestbau können entstehen z. B.

  • durch Gebäudeöffnungen
  • durch offenstehende oder nicht vergitterte Kellerfenster,
  • bei Tierhaltung in unsauberen Stallungen bzw. Käfigen
  • auf „verwilderten“ Grundstücken
Verbotsschild Ratten







Vorbeugen hilft!

  • Entsorgen Sie Küchenabfälle über die Biotonne.
  • Entsorgen Sie Lebensmittel- und Speisereste keinesfalls über die Toilette oder mit Abwaschwasser in die Kanalisation.
  • Achten Sie auf sachgemäße Kompostierung.
  • Lagern Sie Müllsäcke an von Ratten unzugänglichen Orten und stellen Sie die Müllsäcke erst am Abholtag an die Straße.
  • Werfen Sie unterwegs keine angebissenen Speisen oder sonstige Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese in einem Abfalleimer.
  • Füttern Sie keine Enten oder Wildtauben, denn durch liegengebliebene Futterreste wie Vogelfutter oder Brotkrumen werden auch Ratten angelockt und mitgefüttert.
  • Lassen Sie besondere Vorsicht auch in der Winterzeit beim Einrichten von Futterstellen für Vögel walten.
  • Lager Sie Lebens- oder Futtermittel nur in ausreichend verschlossenen Behältern an für Ratten unzugänglichen Stellen.
  • Bei Geflügel- oder Kaninchenhaltung auf Ihrem Grundstück halten Sie die Futterstellen sauber und entfernen Sie Futterreste infolge übermäßiger Fütterung.
  • Lassen Sie für Ihre Haustiere keine Fressnäpfe im Freien stehen – nicht nur, dass Wanderratten auch Katzen- und Hundefutter mögen, sie übertragen und verbreiten auch Krankheitserreger.

Tragen Sie daher bitte mit Ihrem Verhalten aktiv dazu bei, die Wanderratten in Büttelborn und den Ortsteilen nicht willkommen zu heißen!

Bekämpfung

Auf öffentlichen Flächen

Die Gemeinde Büttelborn führt auf öffentlichen Flächen wie z. B. Grünanlagen oder bei Befall in öffentlichen Gebäuden regelmäßig intensive Rattenbekämpfungsmaßnahmen durch.

Das Kanalnetz wir regelmäßig und systematisch gereinigt und beködert.

Auf Privatgrundstücken

Grundsätzlich sind die Eigentümer bzw. Hausverwaltungen für die Bekämpfung von Ratten verantwortlich!

Tipp

Sollten Sie Rattenbefall auf Ihrem Grundstück feststellen: Sprechen Sie Ihre Nachbarn an – vermutlich haben sie das gleiche Problem! Eine gemeinsame und koordinierte Beköderungsaktion ist sinnvoll!

So bekämpfen Sie richtig!

Empfehlung: Beauftragen Sie einen Experten mit der Rattenbekämpfung! Kontakte zu Fachfirmen erhalten Sie über das Internet oder die Gelben Seiten.

Alternativ können Sie sich mit den im Handel zu erwerbenden Rattenbekämpfungsmitteln auch selber helfen. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten.

Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung und Warnungen auf den Verpackungen!

Giftköder können zwar bei der Rattenbekämpfung helfen, aber solange der Mensch den Ratten alternative Nahrungsquellen anbietet, gibt es für die Ratten keinen Grund, die weniger schmackhaften ausgelegten Köder zu fressen!

Sollten Sie auf Ihrem Grundstück Ratten entdecken, kontaktieren Sie umgehend einen Schädlingsbekämpfer. Er wird Sie entsprechend beraten und Ihnen bei der Beseitigung behilflich sein.

Stellen Sie im öffentlichen Raum einen Rattenbefall fest, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde bzw. an das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau. Der Befall wird geprüft und es werden geeignete Abwehrmaßnahmen seitens der jeweiligen Behörde angeordnet. Es muss eine konkrete Gefahr für den Menschen bestehen.


Ansprechpartner im Rathaus

Keine Abteilungen gefunden.