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Starkregen
Starkregen
Was ist Starkregen?
Es handelt sich bei Starkregen im Allgemeinen um ein zeitlich und räumlich begrenztes starkes Regenereignis, welches statistisch gesehen selten auftritt.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt in drei Stufen vor Starkregen:
Starkregen: 15 bis 25 Liter/m² in einer Stunde bzw. 20 bis 35 Liter/m² in sechs Stunden
Intensiver Starkregen: 25 bis 40 Liter/m² in einer Stunde bzw. 35 bis 60 Liter/m² in sechs Stunden
Außergewöhnl. bis extremer Starkregen: > 40 Liter/m² in einer Stunde bzw. mehr als 60 Liter/m² in sechs Stunden
Diese Niederschläge treten in statistischen Wiederkehrintervallen auf. Die Einteilung ist in folgender Abbildung nach Schmitt¹ verdeutlicht.
Aktuelle Starkregenereignisse in der Gemeinde Büttelborn
Im Jahr 2023 kam es zweimal (im Mai und August) zu sogenannten 50-jährigen Starkregenereignissen. Aufgrund des Klimawandels und häufiger auftretenden Extremwetterlagen (Trockenheit, Starkregen etc.), ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft auch in der Gemeinde Büttelborn vermehrt zu Starkregenereignissen kommen wird.
Überprüfung einer ordnungsgemäßen Entwässerung nach technischem Regelwerk
Die Gemeinde Büttelborn hat bereits in der Vergangenheit die Leistungsfähigkeit der Kanalisation sowie die ausreichende Dimensionierung der Mischwasserentlastungsanlagen im Rahmen einer Generalentwässerungsplanung nachweisen lassen. Im Jahr 2008 wurde die hydraulische Berechnung der Kanalisation durchgeführt, welche sich zurzeit in Überarbeitung befindet. Die Schmutzfrachtberechnung wurde im Jahr 2022 überarbeitet und genügt den Anforderungen gem. DWA-Regelwerk². Damit kommt die Gemeinde Büttelborn den Anforderungen an einen angemessenen Entwässerungskomfort nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik nach. Der Mindest-Entwässerungskomfort ist gegeben, wenn Niederschläge mit einem Starkregenindex von 1 und 2 überstaufrei abgeführt werden können.
Maßnahmen gegen Starkregen
Grundsätzlich gilt, dass eine übermäßige Vergrößerung der Kanalisation aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist. Da intensive und außergewöhnliche Starkregenereignisse nicht häufig auftreten, wäre dies unangemessen. Gemäß DWA-Regelwerk² ist ein Überflutungsschutz in gewissem Rahmen zu gewährleisten. Dies bedeutet nicht, dass kein Wasser auf der Oberfläche (z.B. der Straße) stehen oder von dort abfließen darf. Im Gegenteil - Inhalt eines Schutzkonzeptes kann es z.B. auch sein, Wasser gezielt und schadfrei im Straßenraum zwischen zu speichern und verzögert in die Kanalisation abzuführen. Auch die Vervielfachung vorhandener Sinkkästen über das übliche Maß hinaus ist meist nicht zielführend, da die Kanalisation nicht dafür ausgelegt ist, die bei intensiven, außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen anfallenden Wassermengen aufzunehmen.
Maßnahmen, welche die Bürger*innen ergreifen können
Als Eigenheimbesitzer*innen kann man selbst Einiges tun, um sich vor Starkregenereignissen und den damit evtl. verbundenen Schäden besser zu schützen. Wichtig ist eine obligatorische Rückstausicherung, welche verhindert, dass Wasser aus dem Kanal über Sanitäreinrichtungen oder Bodeneinläufe im Kellergeschoss eindringen kann. Zusätzlich sind weitere konstruktive Schutzmaßnahmen (Abdeckung oder Erhöhung von Lichtschächten, Rampen oder Mäuerchen, druckwasserdichte Fenster oder Türen, Schutztore oder Klappschotten an Einfahrten oder Eingängen usw.) zu ergreifen. In manchen Baugebieten der Gemeinde wurden bei der ursprünglichen Planung solche Starkregenereignisse wie sie jetzt vorkommen, nicht zwingend berücksichtigt, so dass z.B. teils steile Garagenabfahrten geplant wurden. Diese Abfahrten sollten ebenfalls mit Schutzmaßnahmen (einfache und kostengünstige Variante: Sandsäcken, temp. Staumauern etc.) gesichert werden. Professioneller sind auch hier Schutztore, Klappschotten oder überfahrbare Schwellen. Es ist wichtig, dass die Ablaufrinnen vor Garagen unbedingt freigehalten und regelmäßig von Verunreinigungen (z. B. durch Blätter) gesäubert werden. Rund um das Eigenheim sind unversiegelte Flächen zur direkten Versickerung hilfreich.
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¹ Starkregenkennzahlen nach T. Schmitt, M. Krüger, A. Pfister, M. Becker, C. Mudersbach, L. Fuchs, H. Hoppe, L. Lakes – Einheitliches Konzept zur Bewertung von Starkregenereignissen mittels Starkregenindex. KA Korrespondenz Abwasser, Abfall 2/2018
² Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), in Deutschland gültiges Regelwerk nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, bestehend aus Merk- und Arbeitsblättern (wird kontinuierlich fortgeschrieben)
Anbei finden Sie die Schaubilder, um diese gesondert zu öffnen und sie näher zu zoomen.
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